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1) Altersbegrenzung
Hundertprozent tätowiert und pierct prinzipiell ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Gesetzlich erlaubt ist das Tätowieren ab dem vollendeten 16. Lebensjahr im Beisein und mit der schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Gesetzlich erlaubt ist das Piercen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit der schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr im Beisein eines Erziehungsberechtigten.
2) Motivwahl / Wahl des Piercings
hundertprozent behält sich vor, Motive oder Piercings aus technisch oder medizinisch nicht ausführbaren bzw. optisch und moralisch nicht vertretbaren oder passenden Gründen abzulehnen. Die Umarbeitung eines Motivs wird angeboten. Je nach Aufwand ist dies im Preis beinhaltet bzw. wird nach Absprache verrechnet. Manche Motive müssen abgeändert werden, da sie technisch nicht umsetzbar sind, bzw. sich langfristig zur Unkenntlichkeit verändern können.
3) Preis
Der Preis richtet sich nach Aufwand und Größe und wird vorab vereinbart. Bei Erweiterung und/oder Abänderung kann der Preis vom vereinbarten abweichen. Bei umfangreicheren Motiven sind mehrere Sitzungen notwendig. Je nach Hautbeschaffenheit, Durchhaltevermögen des Kunden, Sitzungslänge, Abänderung oder Erweiterung des Motivs kann es zu Abweichungen der vereinbarten Sitzungstermine kommen. Für die Preise der Piercings gilt unsere aktuelle Preisliste.
4) Anzahlung
Bei Vereinbarung eines Tätowiertermins ist es möglich, dass eine Anzahlung in Höhe eines individuellen Betrages (je nach Größe, Schwierigkeit etc. des Motivs) in bar bzw. bei bereits bestehendem Bekanntheitsgrad per Ãœberweisung zu leisten. Diese wird bei Zahlung nach der Durchführung bzw. der letzten Sitzung gegenverrechnet.
Die gesamte Anzahlung verfällt bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage. Eine Absage muss bis spätestens 48 Stunden vor Termin erfolgen. Bei Krankheit ist eine Kopie der Krankmeldung vorzulegen, damit die Gültigkeit der Anzahlung bestehen bleibt. Bei einer Absage des Termins bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin wird die Anzahlung rückerstattet.
5) Entwurf
Ein durch hundertprozent erstellter Entwurf ist und bleibt geistiges Eigentum von hundertprozent und unterliegt dem Urheberrecht. Wird ein Entwurf ohne Zustimmung von hundertprozent mitgenommen, abfotografiert oder ähnliches, ist dies eine strafbare Handlung, genauso wenn dieses Motiv von einem anderen Tätowierer tätowiert wird. hundertprozent behält sich in jedem Falle rechtliche Schritte vor.
6) Einverständniserklärung
Alle Fragen müssen wahrheitsgemÃ¤ß beantwortet werden. hundertprozent übernimmt keine Haftung bei Schäden aufgrund unzureichender und unwahrer Informationen. Ein gültiger Lichtbildausweis muss in jedem Falle vorgelegt werden.
hundertprozent verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Leistung und unter Berücksichtigung des Datenschutzes einzusetzen, vgl. unsere Hinweise zur Datenverarbeitung für den Kunden.
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7) Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahme
Diese müssen wahrheitsgetreu angegeben werden, um die Voraussetzungen richtig einschätzen und dadurch möglicherweise entstehende Schäden vermeiden zu können. Eventuell muss eine ärztliche Zustimmung zum Eingriff eingeholt werden. Dies betrifft die Einnahme von Blutverdünner, Kortison usw.
Die Einnahme von Schmerzmitteln wie unter anderem Aspirin kann das Ergebnis des Tattoos bzw. Piercings negativ beeinträchtigen – ebenso die Verwendung von Emla Salbe. Es besteht keine Haftung, wenn durch unzureichende oder unterlassene Informationen durch den Kunden Schäden entstehen. Dies bezieht sich auf physische Bedingungen sowie medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen.
Farben, Cremes und Verbandsmaterial können Allergien auslösen, auch wenn sie zertifiziert und zugelassen sind. Hierfür haftet hundertprozent nicht.
8) Farben
Es werden ausschließlich vegane, handelsübliche, nach Bestimmungen der Deutschen Tätowiermittelverordnung zugelassene Tätowierfarben verwendet. Es besteht keine Haftung bei Abstoßung von eingebrachter Farbe aufgrund nicht erkennbarer ungünstiger Hautbeschaffenheit.
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9) Material
Verwendet wird ausschließlich zertifiziertes, desinfiziertes und steril verpacktes Einwegmaterial unter Beachtung höchstmöglicher Hygienemaßnahmen.
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10) Hygiene
Regelmäßig erfolgt eine Ãœberprüfung durch das Gesundheitsamt. Das erhaltene Hygienezertifikat wird ausgehängt. Die Reinigung und Desinfektion des Studios erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe.
11) Dienstleistung
Tattoos und Piercings werden nach bestem Wissen und Gewissen angeboten, erstellt und angebracht unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung von in der EU zugelassenem Material, um Komplikationen zu vermeiden. Die Desinfektion erfolgt ausschließlich mit erlaubten Desinfektionsmitteln.
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12) Pflege
Es erfolgt eine umfangreiche mündliche und schriftliche Aufklärung zur richtigen Pflege des Tattoos bzw. Piercings.. hundertprozent haftet nicht bei Schäden von falscher, mangelhafter, fahrlässiger oder unterlassener Pflege und Nachsorge.
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13) Nachstechen
Falls erforderlich, ist ein einmaliges Nachstechen in den ersten 3 Monaten kostenlos, sofern Mängel nicht durch Fremdverschulden wie mangelhafter oder fahrlässiger Pflege entstanden sind. In diesem Fall wird für das Nachstechen eine Kostenpauschale von 30,00€ in Rechnung gestellt.
14) Bezahlung
Diese erfolgt ausschließlich als Barzahlung und nach jeder erfolgter Leistungserbringung (Sitzung). Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.
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15) Gutscheine
Gutscheine können zu jedem beliebigen Betrag erworben werden und haben die gesetzliche Gültigkeit. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Ablöse in bar, auch nicht bei Restbeträgen.
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16) Fotos
hundertprozent behält sich die Veröffentlichung von Fotos der Arbeiten in diversen Medien vor, vgl. unsere Hinweise zur Datenverarbeitung für den Kunden.
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17) Gewährleistung
hundertprozent haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Kunde hat keine rechtlichen Ansprüche im Falle des Nichtgefallens der Leistungserbringung im Nachhinein. Das Stencil bzw. das auf die Haut gezeichnete Motiv werden vor Anbringen des Tattoos gemeinsam begutachtet und das Einverständnis des Kunden eingeholt. Das fertige Tattoo bzw. Piercing wird nach Leistungserbringung ebenfalls gemeinsam begutachtet. Mit der nachfolgenden Bezahlung erklärt der Kunde sein Einverständnis.
hundertprozent haftet nicht bei Schäden aufgrund mangelnder Nachbehandlung, verschwiegener Allergien, Krankheiten und Unverträglichkeiten sowie verschwiegener Einnahme von Medikamenten.
18) Salvatorische Klausel
Wenn einzelne Punkte dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein sollten, bleibt der Vertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Punkte richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
19) Diverses
Für verloren gegangene Gegenstände und Bekleidung bzw. bei Diebstahl übernimmt hundertprozent keine Haftung und leistet keinen Ersatz. Tiere jeder Art sind aus hygienischen Gründen im Tätowierbereich und im Piercingbereich nicht erlaubt und müssen draußen bleiben.
Personen unter Drogen- und Alkoholeinfluss, mit ansteckenden Krankheiten und Fieber werden nicht beraten, tätowiert oder gepierct. Weitere Einschränkungen werden vorbehalten.
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20) Einverständniserklärung
Das Tätowieren und das Piercen fällt streng genommen unter §223 StGB, der Körperverletzung. Mit der Unterschrift versichert der Kunde, dass er sich dessen bewusst und mit der Anfertigung der Tätowierung einverstanden ist.